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TU 1-92-161-90

TECHNISCHE BEDINGUNGEN

TU1−92−161−90

FLUGZEUGPLATTEN AUS ALUMINIUMLEGIERUNGEN

(Anstelle von OST 90124−74)

Diese Norm gilt für Platten aus Aluminiumlegierungen der Klassen D16ch, 1163, V95pch und V95och, die in der Luftfahrt verwendet werden.

Beispiele für Symbole:

und). Platte aus Aluminiumlegierung D16ch mit technologischer Ummantelung (B), in gehärtetem und natürlich gealtertem Zustand (T), 20 mm dick, 1200 mm breit, 3000 mm lang, normale Genauigkeit in der Dicke, geliefert gemäß TU1−92−161−90 …

Platte D16ch.B.T. 20х1200х3000 TU1−92−161−90

b). Das gleiche gilt für die normale Beschichtung (A), erhöhte Genauigkeit der Herstellung in der Dicke (P):

Platte D16ch.A.T. 20Pх1200х3000 TU1−92−161−90

1. Reichweite

1.1. Die Platten werden gemäß dem von GOST 17232 bereitgestellten Sortiment mit einer Dicke von 11 bis 80 mm und einer Breite von bis zu 2000 mm einschließlich hergestellt.

2. Technische Anforderungen

2.1. Die Platten sind unterteilt:

nach Herstellungsverfahren:

  • — unbeschichtet — mit einer Legierungssorte ohne zusätzliche Zeichen gekennzeichnet;
  • — mit normaler Beschichtung verkleidet — A (D16chA, 1163A, V95pchaA);
  • — mit technologischer Beschichtung verkleidet — B (D16chB, 1163B, V95pchB);
  • nach Herstellungsgenauigkeit nach Dicke:
  • — normale Genauigkeit — keine zusätzliche Bezeichnung;
  • — erhöhte Genauigkeit — P;

nach materiellem Zustand:

  • — ohne Wärmebehandlung — ohne zusätzliche Bezeichnung (D16ch, 1163, V95pch);
  • — gehärtet und natürlich gealtert — T (D16chT, 1163T);
  • — gehärtet und künstlich gealtert — T1 (D16chT1, 1163T1, B95pchT1);
  • — im Erweichungsmodus gehärtet und künstlich gealtert — T2 (V95pchT2, V95ochT2);
  • — im Erweichungsmodus (T3) gehärtet und künstlich gealtert — V95pchT3, V95ochT3.

2.2. Die Dicke der Verkleidungsschicht auf jeder Seite der Platte sollte betragen:

a) für normale Verkleidungen im Bereich von 2,0 bis 4,0%;

b) für technologische Verkleidungen nicht mehr als 1,5%.

2.3. Die chemische Zusammensetzung von Platten aus Aluminiumlegierung der Klasse D16ch, 1163 muss den Anforderungen von OST 90048 entsprechen, und aus Aluminiumlegierung der Klasse V95pch muss V95och den Anforderungen von OST1 90026 entsprechen.

2.4. Der Wasserstoffgehalt im Metall sollte 0,4 cm 3 pro 100 g Metall nicht überschreiten.

2.5. Die mechanischen Eigenschaften von Proben, die aus den mittleren Schichten der Platte über die Walzrichtung geschnitten werden, müssen den Anforderungen der Tabelle entsprechen.

Tabelle

Legierungsqualität Zustand der Probekörper Plattendicke, mm Zugeigenschaften, nicht weniger
Zugfestigkeit σ 6 Streckgrenze σ 0,2 Dehnung σ%
MPa (kgf / mm 2)

D16ch

1163

Gehärtet und natürlich gealtert (T)

11−25

26−40

41−50

51−80

430 (44,0)

420 (43,0)

420 (43,0)

410 (42,0)

295 (30,0)

285 (29,0)

285 (29,0)

285 (29,0)

8.0

7.0

6.0

4.0

Gehärtet und künstlich gealtert (T1) 11−25 450 (46,0) 400 (41,0) 5.0
B95pch Gehärtet und künstlich gealtert (T1)

11−25

26−50

51−60

61−80

530 (54,0)

530 (54,0)

520 (53,0)

490 (50,0)

460 (47,0)

460 (47,0)

440 (45,0)

420 (43,0)

7.0

6.0

5.0

4.0

Anmerkungen:

1. Die mechanischen Eigenschaften von Proben, die aus Platten aus Legierungen der Typen V95pch, V95och, V95pchA geschnitten und gemäß den Regimen T2 und T3 wärmebehandelt wurden, werden gemäß OST1 90125 festgelegt.

2. Die Prüfung der mechanischen Eigenschaften von Proben im abgeschreckten und künstlich gealterten Zustand für Legierungen der Klassen D13ch, 1163 erfolgt auf Antrag des Verbrauchers, wie in der Bestellung angegeben.

2.6. Indikatoren für die mechanischen Eigenschaften der Platten in Bruchrichtung für alle Dicken sowie in Richtung für alle Dicken sowie in Richtung senkrecht zur Ebene der Platte für eine Dicke von 40 mm oder mehr müssen ermittelt und in die Platte eingegeben werden.

2.7. Die Platten werden in einem frisch ausgehärteten Zustand mit einer Restverformung von 1,5 bis 3,0% einer Zugrichtung unterzogen.

2.7.1. Auf Wunsch des Verbrauchers wird für Legierungen der Klassen V95pch und V95och die Restverformung beim Richten der Platten durch Spannung auf 2−3% eingestellt.

2.8. Platten aus Legierungen der Typen V95pch, V95och, V95pchA und V95ochA in gehärtetem und künstlich gealtertem Zustand gemäß den Erweichungsmodi T2 und T3 werden der Bestimmung der Korrosionsbeständigkeit gemäß OST 90125 unterzogen.

2.9. Die Mikrostruktur abgeschreckter Platten sollte nicht ausbrennen.

3. Akzeptanzregeln und Testmethoden

3.1. Jede Schmelze wird gemäß GOST 21132.1 auf Wasserstoffgehalt kontrolliert.

3.2. Die mechanischen Eigenschaften werden für 100% der Platten in drei zueinander senkrechten Richtungen überwacht.

Die Prüfung der mechanischen Eigenschaften der Platten in der Höhe wird nur an Platten mit einer Dicke von 40 mm oder mehr durchgeführt.

3.2.1. Es ist zulässig, die mechanischen Eigenschaften an Proben zu testen, die von der Originalplatte entnommen wurden, bevor diese in Messplatten geschnitten werden.

3.3. Die Kontrolle der mechanischen Eigenschaften erfolgt gemäß GOST 1497 an kurzen Proben mit ℓ 0 = 5d 0. Die relative Dehnung wird bei der Bemessungslänge ℓ 0 = 4d 0 bestimmt .

3.4. Die Dicke der Verkleidungsschicht der Platten wird vom Lieferanten garantiert. Die Schiedsgerichtskontrolle erfolgt gemäß OST1 90047.

3.5. Nach dem Abschrecken wird jede Platte einer Ultraschallprüfung gemäß der MK 129−40−90-Methode bei einer automatisierten Installation oder der MK 52−40−81 durch eine manuelle Kontaktmethode unterzogen.

Es werden Echosignale von Defekten aufgezeichnet, deren Amplitude den Echosignalen des Steuerreflektors mit einem Durchmesser von 2,0 mm entspricht oder diese übersteigt.

Für Platten aus einer V95pch-Legierung aller Dicken, Platten aus einer Legierung D16ch mit einer Dicke von weniger als 35 mm sind nicht mehr als 20 Defekte pro 1 m 2 Oberfläche zulässig, einschließlich nicht mehr als 5 Defekte, die einem Kontrollreflektor mit einem Durchmesser von 4,0 bis 5,0 entsprechen mm.

Für Platten aus legiertem D16ch, mit einer Dicke von 35 mm und mehr hergestellt, nicht mehr als 10 Defekte pro 1 m2 der Oberfläche erlaubt, einschließlich nicht mehr als 2 Defekte entsprechen ein Steuer Reflektor mit einem Durchmesser von 4,0 bis 5,0 mm.

Der Abstand zwischen den registrierten Mängeln muss mindestens 25 mm betragen.

Die Gesamtzahl der Fehler in jedem Quadratmeter, gemessen über die gesamte Breite der Platte aus Legierungsqualität L63, beginnend an einem der Enden der Platte nach Ermessen des Lieferanten, nicht mehr als 5, einschließlich Fehler, die einem Reflektor mit einem Durchmesser von 3,2 bis 4,0 mm entsprechen mehr als 1 «.

3.6. Der tatsächliche Wert der bleibenden Verformung jeder Platte wird (auf Anfrage des Verbrauchers) im Qualitätsdokument festgehalten.

3.7. Die Bestimmung der bleibenden Verformung nach dem Richten durch Strecken erfolgt im mittleren Teil der Platte entlang der Länge, indem vor dem Richten zwei Kerben mit einer Länge von 5 bis 10 mm auf einer Basis von 1000 mm angebracht werden.

Testrisiken zur Überprüfung der bleibenden Verformung werden mit Farbe hervorgehoben.

3.8. Um die Platten auf das Fehlen eines Ausbrennens zu kontrollieren, wird jeder Wärmebehandlungsladung eine Platte entnommen.

Befinden sich im Wärmekäfig Platten mit unterschiedlicher Wärme, wird die Mikrostrukturkontrolle an einer Probe aus jeder Schmelze durchgeführt.

3.9. Bei einem Burnout wird der gesamte Wärmebehandlungskäfig verworfen.

3.10. Die Mikrostruktur der Platten auf Abwesenheit von Burnout wird durch ein metallographisches Verfahren gemäß MK 266−31−83 überprüft.

3.11. Alle anderen Anforderungen an Platten müssen GOST 17232 entsprechen.

SCROLLEN

Staatliche und branchenbezogene Standards

mit der Anforderung von TU1−92−161−90

GOST 1497−84 Metalle. Zugversuchsmethoden.

GOST 17232−79 Platten aus Aluminium und Aluminiumlegierungen. Technische Anforderungen.

GOST 21132.1−81 Aluminium und Aluminiumlegierungen. Methoden zur Bestimmung von Wasserstoff in festen Metallen.

OST1 90026−80 Aluminium-Knetlegierungen von hoher Reinheit. Briefmarken.

OST1 90047−72 Bestimmung der Dicke und Qualität der Verkleidung von Halbzeugen aus Aluminiumlegierungen.

OST1 90048−77 Aluminium-Knetlegierungen. Briefmarken.

OST1 90125−83 Halbzeuge aus Aluminium-Knetlegierungen. Mechanische und korrosive Eigenschaften von Halbzeugen, die gemäß den Erweichungsalterungsbedingungen gealtert wurden.

MK 52−40−81 Ultraschallprüfung von großformatigen Schmiedeteilen, Stanzteilen, Platten, extrudierten Profilen aus Aluminiumlegierungen und daraus hergestellten Teilen.

MK 129−40−90 Ultraschallprüfung von Walzblechen, Flachblöcken und extrudierten Profilen.

MK 266−31−83 Metallographisches Verfahren zur Bestimmung des Ausbrennens von Halbzeugen aus Aluminium-Knetlegierungen.