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GOST R 51713-2001

GOST R 51713−2001 Barren Eisen-und Nichteisenmetallen. Die zulässigen Werte der spezifischen Aktivität von Gamma-emittierende Radionuklide. Methode zur überwachung der Strahlenbelastung

GOST R 51713−2001

Gruppe В09

DER STAATLICHE STANDARD DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Barren Eisen-und Nichteisenmetallen

DIE ZULÄSSIGEN WERTE DER SPEZIFISCHEN AKTIVITÄT VON GAMMA-EMITTIERENDE RADIONUKLIDE

Methode zur überwachung der Strahlenbelastung

Ingots of ferrous and non-ferrous metals.
Permissible levels of specific activity of the radionuclides.
Method of radiation control

Ochs 77.040.020
ОКСТУ 0908

Datum der Einführung 2002−01−01

Vorwort

1 wurde eine Aktiengesellschaft «ЭКОМЕТ-S», ökologie und Management für die Stilllegung der Atomanlagen Atomenergie der Russischen Föderation und dem Staatlichen wissenschaftlichen Zentrum «ЦНИИчермет Ihnen. I. P. Bardina"

UNESCO-Steuerung ökologie und Stilllegung Atomanlagen des Ministeriums der Russischen Föderation für Atomenergie

2 VERABSCHIEDET UND IN Kraft gesetzt durch die Verordnung des staatlichen Standards Russlands vom 15. Februar 2001 N 68-st

3 In dieser Norm umgesetzt Normen des föderalen Gesetzes der Russischen Föderation «Über die strahlensicherheit der Bevölkerung» (Artikel 3, 9, 11, 14)

4 ZUM ERSTEN MAL EINGEFÜHRT

1 Anwendungsbereich

1.1 diese Norm gilt für Barren Eisen-und Nichteisenmetallen, die durch Schmelzen unter Verwendung von Schrott, darunter der metallischen abflle die Kerntechnik mit Radionukliden kontaminiert.

1.2 diese Norm legt eine Methode für die überwachung der Strahlenbelastung Barren Eisen-und Nichteisenmetallen für die Bestimmung der Einhaltung der zulässigen Niveaus der Radioaktivität.

2 Normative Verweise

In dieser Norm verwendet ein Verweis auf folgenden Standard:

GOST 7565−81 Gusseisen, Stahl und Legierungen. Die Methode der Probenahme zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung

3 Definitionen


In dieser Norm gelten die folgenden Begriffe mit entsprechenden Definitionen:

3.1 Grenzwerte: In [1].

3.2 unbegrenzte Nutzung Barren: die Verwendung von Metall ohne Einschränkungen.

4 Anforderungen

4.1 Spezifische Aktivität von Gamma-emittierende Radionuklide im Metall nicht überschreiten Werte, die in [2], Anhang 10.

4.2 Dosisleistung der Gamma-Strahlung auf der Oberfläche der Barren sollte nicht mehr als 0,2 IGC/h (0,2 µsv/h).

5 Methode für die überwachung der Strahlenbelastung

5.1 strahlungsüberwachung Barren des Metalls erfolgt nach zugelassenen Methoden unter Verwendung zugelassener Mittel der Messungen. Darsteller strahlungskontrolle werden müssen, Labor, akkreditiert in der festgelegten Reihenfolge.

5.2 strahlungsüberwachung führen die Messung der spezifischen Aktivität von Gamma-emittierende Radionuklide in den Proben Schmelzen von Metall Gamma-спектрометрическим Methode. Obligatorisch ist die Messung der absorbierten Dosis von Gamma-Strahlung, die Goldbarren in der Luft, die durch Schmelzen der metallischen abflle kerntechnischen Anlagen mit Radionukliden kontaminiert.

6 Mittel zur Messung und Ausrüstung

6.1 Radiometrische Einheit auf der Basis сцинтилляционного oder Halbleiter-Gamma-Spektrometers mit der Untergrenze des Messbereichs der spezifischen Aktivität von nicht mehr als 20% des Wertebereichs [2], Anhang 10.

6.2 Dosimeter Gamma-Strahlung Messbereich Leistung Umgebungstemperaturen äquivalente Dosis von 0,1 bis 20 µsv/h (die Leistung der absorbierten Dosis von 0,1 bis 20 IGC/h), die Messfehler nicht mehr als ±20%, Energie-Reichweite — von 0,05 bis 3 MeV.

6.3 Labor-Waage Wiegen mit einer Genauigkeit von ±1 G.

7 Reihenfolge der Durchführung der Kontrolle

7.1 Messung der Werte der spezifischen Aktivität von Radionukliden in der Metall-Sorption unter Verwendung einer Probenahme Schmelzen des Metalls, ausgewählt in übereinstimmung mit GOST 7565.

7.2 Messung der Gamma-Strahlung sollte bei jedem einzelnen Barren Metall Abmessungen von mindestens 40x40 cm auf die Stirnfläche und 30 cm Höhe.

7.3 erlaubt die Durchführung von Messungen der Dosisleistung der Gamma-Strahlung Goldbarren im Paket (штабеле) unter der Bedingung, dass die Abmessungen des Pakets erfüllen die Anforderungen an die einzelnen Goldbarren.

7.4 Messung der Dosisleistung der Gamma-Strahlung sollte in einem Abstand von nicht mehr als 2 cm von der Oberfläche des Barrens in der Mitte jeder Endfläche und der Seitenfläche nicht weniger als zwei Punkten auf gegenüberliegenden Seiten der Längsachse des Rohlings. Für Barren mit einer Höhe von über 60 cm Messen auf der Mantelfläche erfolgt in Punkten, waren von einander in der Höhe von Barren nicht mehr als 30 cm Barren нецилиндрической Form der Messung sollte von allen Seiten Barren.

7.5 Entscheidung über die Einhaltung der Barren den Standard nehmen, wenn das Ergebnis der Messung der spezifischen Aktivität des Metalls unter Berücksichtigung der absoluten messabweichung entspricht 4.1. Bei der Messung der Dosisleistung in übereinstimmung mit 7.2−7.4 jeder aus den Ergebnissen der Messungen der Dosisleistung der Gamma-Strahlung, die in слитке Radionuklide nicht übersteigen 4.2 installiert.

8 Dokumentation der Ergebnisse der Messungen


Durch Ergebnisse der Kontrolle machen ein amtliches Dokument (Urkunde, Zeugnis, Bescheinigung, Protokoll usw.), der Folgendes enthält:

— das Datum und die Nummer der Schmelzung, die Chiffre des Metalls;

— das Datum der Durchführung der Kontrolle;

— die Ergebnisse der Messungen;

— der Beschluss über die Einhaltung der Barren Anforderungen dieser Norm.

9 Sicherheitsanforderungen


Die Forderungen der Strahlenschutz installiert in den Wichtigsten hygienischen Regeln des Strahlenschutzes (ОСПОРБ) und den Normen der strahlensicherheit (NRB-99).

ANHANG A (informativ). Bibliographie

ANHANG A
(reference)


[1] JV 2.6.1.758−99 Normen der strahlensicherheit

[2] JV 2.6.1799−99* Grundlegende hygienische Regeln des Strahlenschutzes
_________________
* Wahrscheinlich ein Fehler des Originals. Lesen sollte JV 2.6.1.799−99. — Hinweis «KODEX».

Der Text des Dokuments сверен nach:
die offizielle Ausgabe
M.: IPK-Verlag Standards, 2001