GOST 28058-89
GOST 28058−89 Goldbarren. Technische Daten (Änderungen von N 1, 2)
GOST 28058−89
Gruppe В51
INTERSTATE STANDARD
GOLDBARREN
Technische Daten
Gold in Barren.
Specifications
OKP 17 5341
Datum der Einführung 1990−01−01
INFORMATION
1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT Oberaufsicht Edelmetalle und Diamanten beim Ministerrat der UdSSR
2. GENEHMIGT UND IN Kraft gesetzt durch die Verordnung des Staatlichen Komitees der UdSSR nach den Standards von
Änderung N 1 angenommen Zwischenstaatliche Rat für Normung, Metrologie und Zertifizierung (Protokoll N 11 vom 25.04.97)
Registriert das Technische Sekretariat IGU N 2521
Für die Annahme von änderungen stimmten:
Der name des Staates |
Die Benennung der nationalen Normungsorganisation |
Die Republik Aserbaidschan |
Азгосстандарт |
Republik Armenien |
Армгосстандарт |
Republik Belarus |
Gosstandart Der Republik Belarus |
Georgien |
Грузстандарт |
Republik Kasachstan |
Gosstandart Der Republik Kasachstan |
Kirgisische Republik |
Кыргызстандарт |
Die Republik Moldau |
Молдовастандарт |
Die Russische Föderation |
Gosstandard Russland |
Republik Tadschikistan |
Таджикгосстандарт |
Turkmenistan |
Главгосинспекция «Туркменстандартлары" |
Republik Usbekistan |
Узгосстандарт |
3. EINGEFÜHRT ZUM ERSTEN MAL
4. REFERENZIELLE NORMATIV-TECHNISCHE DOKUMENTE
Bezeichnung NTD, auf welche verwiesen wurde |
Artikelnummer |
GOST 24104−2001 | 3.2 |
GOST 27973.0−88 — GOST 27973.3−88 | 3.1 |
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
5. Die Beschränkung der Laufzeit aufgehoben durch das Protokoll N 4−93 des Zwischenstaatlichen rates für Normung, Metrologie und Zertifizierung (IUS 4−94)
6. Die AUSGABE mit der Änderung von N 1, verabschiedet im September 1997 (IUS 12−97)
Es gibt eine Änderung N 2, angenommene Zwischenstaatliche Rat für Normung, Metrologie und Zertifizierung (Protokoll N 30 vom 07.12.2006). Der Staat-Entwickler Russland. In Kraft getreten Auftrag Ростехрегулирования vom
Änderung N 2 vorgenommen, der Hersteller der Datenbank nach Text IUS N 5, 2007
Diese Norm gilt für verfeinert Gold in Barren, herstellt für die Bedürfnisse der Volkswirtschaft und den Export.
1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1.1. Goldbarren werden in übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Standards für technologische Geschäftsordnung, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge.
1.2. Grundlegende Parameter und Abmessungen
1.2.1. Goldbarren müssen die richtige Form Pyramidenstumpf Abmessungen, mm:
254±5 — eine größere Länge der Basis;
88±5 — eine größere Breite Basis;
229±5 — Länge der kleineren Basis;
59±5 — Breite der kleineren Basis;
35±2 — Höhe.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
1.3. Eigenschaften
1.3.1. Goldbarren herstellen der Marken: Böse-1P, Gar-1, Gar-2 und das Böse-3.
1.3.2. Die Chemische Zusammensetzung des Goldes in den Barren muss unbedingt in der angegebenen Tabelle.
Marke |
Code OKP | Massenanteil, % | |||
Gold, nicht weniger | Verunreinigungen, nicht mehr | ||||
Silber |
Platin |
Palladium | |||
Böse-1P |
17 5341 0001 |
99,99 | 0,005 | 0,0005 |
0,0005 |
Böse-1 | 17 0002 5341 | 99,99 |
0,005 | 0,001 | 0,003 |
Böse-2 | 17 5341 0003 | 99,98 |
0,015 | 0,005 | 0,005 |
Das böse-3 | 17 5341 0004 | 99,95 |
0,035 |
0,005 | 0,010 |
Fortsetzung
Marke |
Massenanteil, % | ||||||||
Verunreinigungen, nicht mehr | |||||||||
Kupfer |
Blei |
Eisen |
Zink |
Wismut |
Zinn |
Mangan |
Silikon |
Magier- Niy | |
Böse-1P | 0,0005 |
0,0005 |
0,0005 |
0,0005 |
0,0005 |
0,0005 |
0,0005 |
0,001 |
0,001 |
Böse-1 |
0,001 |
0,001 |
0,001 |
0,001 |
0,001 |
0,001 |
0,0005 |
0,003 |
0,003 |
Böse-2 |
0,005 |
0,005 |
0,001 |
0,001 |
0,001 |
0,001 | 0,0005 |
- |
- |
Das böse-3 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Fortsetzung
Marke |
Massenanteil, % | ||||
Verunreinigungen, nicht mehr | |||||
Chrom |
Nickel |
Antimon |
Rhodium |
Nur | |
Böse-1P |
0,0005 |
0,0005 |
0,0005 |
0,0005 |
0,01 |
Böse-1 |
0,0005 |
0,0005 |
0,001 |
0,001 |
0,01 |
Böse-2 |
0,0005 |
0,0005 |
0,001 |
0,001 |
0,02 |
Das böse-3 |
- |
- |
- |
0,002 |
0,05 |
1.3.3. Goldbarren werden mit einem Gewicht von 11000,0 bis 13300,0 G.
Nach der Vereinbarung des Herstellers mit dem Verbraucher erlaubt die Herstellung von Barren ein anderes Gewicht.
1.3.1.-1.3.3. (Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
1.3.4. Die Oberfläche der Barren muss sein, ohne Grate, andrängen, Fett, Schlacke und andere Verunreinigungen.
Es wird das Vorhandensein зачищенных Orte auf der Oberfläche des Barrens in einer Tiefe von nicht mehr als 1 mm Konkavität und der Schrumpfung von Metall Tiefe nicht mehr als 5 mm.
1.4. Kennzeichnung
Auf einer größeren Basis jeder Barren geprägt sein sollte:
Zimmer Barren;
die Symbolik des Staates-des Herstellers;
Markenzeichen des Herstellers;
Marke Gold;
Massenanteil von Gold;
die Masse der Barren;
Baujahr.
1.5. Verpackung
1.5.1. Goldbarren verpackt im Container oder Holzkisten nach der normativ-technischen Dokumentation. Behälter oder Kisten versiegeln.
Erlaubt, eine andere Art der Verpackung gewährleistet die Unversehrtheit von Goldbarren.
1.5.2. Auf jeden Container oder Schublade Etikett mit Angabe der Nummer Spezifikationen und Zimmer Platz.
2. ENTGEGENNAHME
2.1. Goldbarren Parteien nehmen. Die Masse der Partei nicht mehr als 550 kg.
Die Partei muss bestehen aus dem Metall einer Marke und einer Badehose und gerahmt ein Dokument über die Qualität, enthaltend:
Marke oder name des Herstellers und der Marke;
Marke Gold;
Chargennummer;
Zimmer Barren;
die Ergebnisse der chemischen Analyse;
spezifikationsnummer;
normenbezeichnung;
Jahr der Herstellung;
und auch die Spezifikation, enthaltend:
Bezeichnung des Unternehmens Hersteller;
Marke Gold;
Zimmer Barren;
Gewicht der einzelnen Barren, G;
massive Anteil des Goldes in jedem слитке, %;
die Masse des Goldes in jedem слитке, G;
das Gesamtgewicht von Gold-Spezifikation;
Chargennummern;
spezifikationsnummer;
normenbezeichnung;
Baujahr.
2.2. Die Kontrolle der Qualität der Oberfläche, Beschriftung und Masse setzen jeden Barren.
2.3. Der Hersteller ist für die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung nimmt die Probe von geschmolzenem Metall in der Mitte der Abfüllung der Partei von Gold in Barren.
Der konsument zur überprüfung der chemischen Zusammensetzung wählt den Versuch von 10% Barren von der Partei, aber nicht weniger als zwei.
Beim Empfang der unbefriedigenden Ergebnisse der Analyse der chemischen Zusammensetzung, mindestens einer der Indikatoren darauf wiederholten Prüfungen auf doppelten Menge Proben von der gleichen Partei. Die Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen gelten für die ganze Partei.
3. PRÜFVERFAHREN
3.1. Die Chemische Zusammensetzung wird durch GOST 27973.0 — GOST 27973.3 oder anderen Methoden, die die gewünschte Genauigkeit.
Verbraucher zur Bestimmung der chemischen Zusammensetzung wählt den Versuch bohren Hartmetall-Bohrer mit einem Durchmesser von mindestens 6 mm mit zwei gegenüberliegenden Ecken und Seiten Barren auf die Tiefe nicht weniger als Hälften der Dicke Barren. Masse der Probe nicht mehr als 25 G.
Beim entstehen der Differenzen in der Beurteilung der chemischen Zusammensetzung, die Analyse erfolgt nach GOST 27973.0 — GOST 27973.3.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).
3.2. Die Masse der Barren durch die Labor-Waage der hohen Genauigkeitsklasse nach GOST 24104.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
3.3. Kontrolle der Oberflächenbeschaffenheit und der Kennzeichnung führen ohne den Einsatz von Vergrößerung.
3.4. Die Lagerzeit der Proben von mindestens drei Monaten ab dem Tag der Absendung der Produkte.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 2).
4. TRANSPORT
Transport und Lagerung Goldbarren produzieren in übereinstimmung mit der Reihenfolge der Beförderung und der Aufbewahrung, der von der entsprechenden Behörde des Staates-des Herstellers.
(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).