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GOST 26271-84

GOST 26271−84 Flux Fülldrähte für das Schweißen Kohlenstoff-und niedrig legierten Stählen. Allgemeine technische Bedingungen (mit Änderung N 1)


GOST 26271−84

Gruppe В05

DER STAATLICHE STANDARD DER UNION DER SSR
FLUX FÜLLDRÄHTE SCHWEIßEN
KOHLENSTOFF-UND NIEDRIGLEGIERTE STÄHLE

Allgemeine technische Bedingungen

Flux-cored welding wire carbon and low-alloy steels.
General specifications

OKP 12 7400

Datum der Einführung 1987−01−01

INFORMATION

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT Akademie der Wissenschaften der Ukrainischen SSR, des Ministeriums für Schwarzmetallurgie der UdSSR

ENTWICKLER:

V. K. Lebedew, akad. An USSR; I. K. Походня, akad. An USSR; I. I. zyubin, A. M. Суптель, Kand. techn. Wissenschaften; W. N. Шлепаков, Kand. techn. Wissenschaften; K. T. Залялютдинов, Kand. techn. Wissenschaften; W. G. wilde, W. P. Пацекин

2. GENEHMIGT UND IN Kraft gesetzt durch die Verordnung des Staatlichen Komitees der UdSSR nach den Standards von 07.09.84 N 3154

3. EINGEFÜHRT ZUM ERSTEN MAL

4. REFERENZIELLE NORMATIV-TECHNISCHE DOKUMENTE

Bezeichnung NTD,
auf welche verwiesen wurde
Nummer des Absatzes, Buchstabe,
Aufzählung, Anwendungen
GOST 12.1.004−91
2A.13
GOST 12.1.005−88
2A.8, 4.19
GOST 12.1.007−76
4.19
GOST 12.1.016−79
4.19
GOST 12.1.019−79
2A.13
GOST 12.2.032−78
2A.14
GOST 12.2.033−78
2A.14
GOST 12.3.003−86
2A.5
GOST 12.4.034−85
2A.10
GOST 12.4.035−78
2A.11
GOST 12.4.123−83
2A.11

GOST 17.2.3.02−78

2A.15
GOST 380−88
4.6
GOST 3956−76
5.6
GOST 6996−66
4.16, 4.17
GOST 7122−81
4.11
GOST 7512−82
4.8
GOST 9078−84
5.8
GOST 9466−75
4.7, 4.13
GOST 9557−87
5.8
GOST 14192−77
5.9
GOST 15102−75
5.8
GOST 15150−69
5.11
GOST 20435−75
5.8
GOST 21650−76
5.8
GOST 22225−76
5.8
GOST 22269−76
2A.14
GOST 22536.0−87
4.12
GOST 22536.1−88
4.12
GOST 22536.2−87
4.12
GOST 22536.3−88
4.12
GOST 22613−77
2A.14
GOST 22614−77
2A.14
GOST 24597−81
5.8
GOST 25445−82
2.9
GOST 25706−83
4.6
GOST 26663−85
5.8
OSTINDIEN 21−6-86
2A.11
CH N 1009−73
2A.5, 2A.9
CH N 1042−73
2A.5
CH N 1451−76
2A.1
CH N 3183−84
2A.16
CH N 3209−85
2A.16
CH N 4088−86
4.19
MU N 3936−85
4.19
MU N 4945−88
4.19

5. Die Beschränkung der Laufzeit aufgehoben durch die Verordnung des staatlichen Standards der UdSSR vom 27.08.91 N 1395

6. REISSUE (November 1993) mit der Änderung von N 1, genehmigt im August 1991 (IUS 11−91)



Diese Norm gilt für Pulver, Draht für das Schweißen Kohlenstoff-und niedrig legierten Stählen mit einer Zugfestigkeit temporär bis zu 900 MPa.

1. KLASSIFIZIERUNG UND SORTAMENT

1.1. Nach bendlichen Fülldrähte gliedert sich in газозащитную (THG), die zum Schweißen des Kohlendioxyds oder Gasgemische, und самозащитную (PS), dem Schweißen erfolgt ohne zusätzlichen Schutz.

1.2. In übereinstimmung mit den gültigen räumlichen Bestimmungen Schweißen und Bedingungen der Bildung der Schweißnaht Draht unterteilt:

für die untere N;

für die untere, horizontale (auf der vertikalen Ebene) — G;

für den unteren, horizontalen, vertikalen — In;

für alle -;

für die horizontale Verwendung von Zwangs-Bildung — GP;

für die vertikale mit der Verwendung von Zwangs-Bildung — VI;

für alle Zustände mit der Verwendung von Zwangs-Bildung — VERP.

1.3. In übereinstimmung mit dem Wert der Streckgrenze des Metalls Naht Fülldrähte gliedert sich in Arten, die in Tab. 1.

Tabelle 1

Schaltsymbol Typ Draht Die streckspannung, MPa, nicht weniger Vorübergehende Reißfestigkeit, MPa Dehnung, %, nicht weniger
D
- - -
34
340 400−550 16
39
390 450−600 22
44
440 500−650 20
49
490 550−700 20
54
540 600−750 18
59
590 650−800 16
64
640 700−850 14
69
690 750−900 10


Hinweis. Werte für D sind in den technischen Unterlagen auf der spezifischen Marke des Drahtes.

1.4. In übereinstimmung mit einer Temperatur von Tests, bei der die Zähigkeit von Metall Naht mindestens 35 J/cmГОСТ 26271-84 Проволока порошковая для дуговой сварки углеродистых и низколегированных сталей. Общие технические условия (с Изменением N 1), Fülldrähte gliedert sich in Ebenen, die in der Tabelle gezeigt. 2.

Tabelle 2

Niveau schaltsymbol Draht

Die Temperatur-Tests, bei dem die Schlagfestigkeit von mindestens 35 J/cmГОСТ 26271-84 Проволока порошковая для дуговой сварки углеродистых и низколегированных сталей. Общие технические условия (с Изменением N 1), °C

Schlagzähigkeit bei 20 °C J/cmГОСТ 26271-84 Проволока порошковая для дуговой сварки углеродистых и низколегированных сталей. Общие технические условия (с Изменением N 1), nicht weniger

P
- -
An
20 35
0
0 50
1
-10 60
2
-20 80
3
-30 80
4
-40 100
5
-50 100
6
-60 120


Hinweis. Werte für die Stufe P sind in der normativ-technischen Dokumentation.

1.5. In übereinstimmung mit der chemischen Zusammensetzung der hinterlegten Metall in einem Teil des Kohlenstoff -, Schwefel-und Phosphor-Fülldrähte unterteilt sich in die Kategorien A, B, C (siehe Tab. 5).

1.6. Durchmesser Draht und Fülldraht zulässige Abweichungen nach seiner grösse müssen unbedingt in der angegebenen Tabelle. 3.

Tabelle 3

mm
Nenndurchmesser Draht
Grenzwert Abweichung

0,8
0,9 ± 0,03
1,0

1,20
1,40 ± 0,05
1,60

1,80
2,00 ± 0,08
2,20

2,40
2,60 ± 0,10
2,80

3,00
3,20 ± 0,12
3,60

4,00
5,00 ± 0,15
6,00


Hinweis. Nach der Vereinbarung des Herstellers mit dem Verbraucher erlaubt die Herstellung von Draht mit einem Zwischenwert der Durchmesser. Dabei ist der Grenzwert für die Abweichung sollte nicht mehr als akzeptables für den nächsten größeren eingestellte Durchmesser.

Legende Fülldraht Draht werden gestellt nach dem Schema:

ГОСТ 26271-84 Проволока порошковая для дуговой сварки углеродистых и низколегированных сталей. Общие технические условия (с Изменением N 1)


Beschriftungssymbol Draht muss mit dem index beginnen «PP» (Flux Fülldrähte), nach dem Bindestrich werden die Buchstaben-oder Abbildungsverzeichnis zu forschen, die Chiffre Registrierung Schweißen des Materials, angenommen in der Branche Organisation-Entwickler.

Das Beispiel der bedingten Bezeichnung Fülldraht Draht der Marke PP-ANZ Durchmesser 3,0 mm, mit selbstschützendem (PS), zweitgrößte Streckgrenze des Metalls Naht Typ 44, die Chemische Zusammensetzung der hinterlegten Metall der Kategorie A, wodurch die Zähigkeit des Metalls Naht nicht unter 35 J/cmГОСТ 26271-84 Проволока порошковая для дуговой сварки углеродистых и низколегированных сталей. Общие технические условия (с Изменением N 1)bei einer Temperatur von minus 20 °C (2), zum Schweißen in der unteren Position (N):

PP-АНЗ3,0 PS 44-А2Н GOST 26271−84

1.3−1.6. (Geänderte Fassung, Bearb. N 1).

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Fülldrähte muss hergestellt werden in übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Norm nach den technologischen Vorschriften, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge.

2.2. Fülldrähte besteht aus einer Schale und Pulver-Füllstoff. Marke Draht, seine Struktur, die Chemische Zusammensetzung und die Eigenschaften der Hülle und Pulver-Füllstoff-werden normativ-technischen Dokumentation.

(Geänderte Fassung, Bearb. N 1).

2.3. Die Oberfläche des Drahtes sollte ohne Dellen, Ritzen, ohne Spuren von Korrosion, öl und andere Verunreinigungen. Erlaubt längs-Risiken und Spuren волочильной Schmierung.

2.4. Alle Komponenten, füllen Pulver, Draht, müssen gleichmäßig, ohne Lücken, verteilt über die gesamte Länge des Drahtes, um Schweiß-technologischen Eigenschaften des Drahtes und die Eigenschaften des Metalls der Naht und des schweissguts während der Anwendung des Drahtes während des Schweißprozesses entsprachen den Anforderungen der normativ-technischen Dokumentation auf bestimmte Marken Draht.

2.5. Nominale Füllfaktor (das Verhältnis der Masse von Pulver-Füller Draht zur Masse, ausgedrückt in Prozent, und der Wert das Limit Abweichungen sind in den technischen Unterlagen auf der spezifischen Marke des Drahtes.

2.6. Schweiß-technologischen Eigenschaften des Drahtes prüfen наплавкой der Walze auf die Platte Schweißen und таврового oder stikovogo die Vereinigungen.

Auf der Oberfläche der Walze oder der Schweißnaht nicht erlaubt Poren und Risse. Die Abmessungen und die Anzahl der zulässigen inneren Fehlern in jedem Teil der Naht mit einer Länge von 100 mm müssen unbedingt die Anweisungen in der Tabelle. 4.

Tabelle 4

Blick Die Größe eines Defekts mm Zulässige Anzahl der Mängel Gesamt
Schweißverbindung großen mittlere kleine großen große, mittlere (Gesamt) große, mittlere, kleine (Gesamt)

die Fläche von großen, mittleren, kleinen Mängel, mmГОСТ 26271-84 Проволока порошковая для дуговой сварки углеродистых и низколегированных сталей. Общие технические условия (с Изменением N 1)

nicht mehr
Стыковое
2,0 1,4 0,5 4 9 13 15,0
Тавровое
1,4 1,0 0,4 3 8 11 8,0


Hinweis. Die Abmessungen und die Anzahl der zulässigen inneren Defekten bei Typ D sind in den technischen Unterlagen auf der spezifischen Marke des Drahtes.

2.4−2.6. (Geänderte Fassung, Bearb. N 1).

2.7. Chemische Zusammensetzung der hinterlegten Metall in einem Teil des Kohlenstoff -, Schwefel-und Phosphorgehalt, der Draht sollte der Inhalt der genannten Beimischungen, wie nachstehend in der Tabelle gezeigt. 5. Der Inhalt der anderen chemischen Elemente in наплавленном Metall und zulässige Abweichungen in Inhalt jedes Chemische Element durch das normativ-technischen Dokumentation auf bestimmte Marken Draht.

Tabelle 5

Massenanteil der Elemente, %, nicht mehr
Kategorie
Kohlenstoff Schwefel
Phosphor
0,15 0,03
0,03 Und
0,15 0,04
0,04 In
0,25 0,03
0,03 Mit

2.8. Die mechanischen Eigenschaften des Metalls Naht in übereinstimmung mit der Art und dem Draht sind in der Tabelle gezeigt. 1 und 2.

Nach der Vereinbarung des Herstellers mit dem Verbraucher erlaubt die Durchführung der Prüfung Metall Naht auf stosszähigkeit bei einer Temperatur von 20 °C vorausgesetzt, dass die Indikatoren bei niedrigen Temperaturen.

2.9. Fülldrähte gewickelt auf Spulen nach GOST 25445−82 gerinnt oder in Rollen. Jedes Knäuel besteht aus einem Drahtstücke, die minimierten неперепутанными reihenweise und dicht увязанного so ist, um auszuschließen распушивание oder Strang herausziehen. Das äußere Ende des Drahtes muss einfach erkannt werden. Abmessungen und Gewicht der Knäuel sind in der Tabelle gezeigt. 6.

Tabelle 6

Drahtdurchmesser, mm Durchmesser Makkaroni, mm
Masse Makkaroni, kg
interne, nicht weniger
äußerer, nicht mehr nicht weniger nicht mehr
Von. 0,8 bis 1,6 inkl.
150 450 3,0 15,0
St. 1,8 «2,2 «
150 450 3,0 30,0
«2,4» 3,6 «
150 450 5,0 30,0
«4,0» 6,0 «
300 600 10,0 80,0


Nach der Vereinbarung des Herstellers mit dem Verbraucher erlaubt, den Draht Aufwickeln auf Spulen, hergestellt nach der normativ-technischen Dokumentation.

2.8; 2,9. (Geänderte Fassung, Bearb. N 1).

2A. ANFORDERUNGEN AN DIE SICHERHEIT UND DER SCHUTZ DER NATUR

2A.1. Bei der Herstellung der Fülldrähte unter optimalen Arbeitsbedingungen arbeiten werden nach den «Hygienischen Vorschriften für Betriebe zur Herstellung von Schweißzusätzen (Elektroden, Fülldrähte und Flussmittel)» 1451 N, genehmigt vom Gesundheitsministerium der UdSSR.

2A.2. Die Liste der Komponenten, aus denen das Pulver-Füllstoff Drähte mit Angabe Ihrer hygienischen Eigenschaften (MAK-Klasse Gefahren und der Charakter der Einwirkung auf den Organismus von Schadstoffen), finden sich in der normativ-technischen Dokumentation auf bestimmte Marken Draht.

2A.3. Pulver Draht bei der Lagerung sollte nicht die Quellen der Bildung von toxischen Substanzen und anderen schädlichen Faktoren. Freizusetzen, mit deren Oberfläche sind nicht zulässig.

2A.4. Schweißen von Drähten mit scheuernden begleitet von gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren:

Luftverschmutzung Schweißen Spray;

Lichtstrahlung im ultravioletten, sichtbaren und infraroten (Wärme -) Bereiche;

versprühen des geschmolzenen Metalls;

gefährliche Spannung in dem Stromkreis an dem Arbeitsplatz, dem Kurzschluss kann auftreten durch den menschlichen Körper.

2A.5. Bei der Anwendung von Fülldrähte die Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen für Schweißer werden in übereinstimmung mit GOST 12.3.003−86 «Hygienischen Vorschriften der Organisation der technologischen Prozesse und hygienischen Anforderungen an den Maschinenpark» N 1042 und «Hygienischen Vorschriften beim Schweißen, Schweißen und schneiden von Metallen» N 1009 des Gesundheitsministeriums der UdSSR.

2A.6. Der Wert der Brutto-Ausscheidungen der festen und der gasförmigen Bestandteile Schweißen Aerosol (spezifische Auswahl und Intensität der Ausbildung), bestimmte bei maximalem Schweißen Modus, wird der normativ-technischen Dokumentation für jede Marke des Drahtes.

2A.7. Die Chemische Zusammensetzung der festen und der gasförmigen Bestandteile Schweißen Aerosol wird in der normativ-technischen Dokumentation auf bestimmte Marken Draht.

2A.8. Die Bestimmung von Schadstoffen in der Schweiß-Spray (Feste Phase und Gase) erfolgt in übereinstimmung mit den Anforderungen der «Methodischen Hinweise auf die Bestimmung von Schadstoffen in der Schweiß-Spray die Feste Phase und Gase» N 4945 des Gesundheitsministeriums der UdSSR.

Maximal zulässige Konzentration (Mac) von Schadstoffen in der Luft des Arbeitsbereichs, Klasse Gefahren dieser Substanzen sowie die Art Ihrer Einwirkung auf den Körper müssen den Anforderungen der GOST 12.1.005−88.

2A.9. Daten, die in der normativ-technischen Dokumentation auf bestimmte Marken Draht in übereinstimmung mit den Ansprüchen. 2A.6 und 2A.8 dieser Norm sollte als Grundlage für die Berechnungen der geforderten общеобменной Belüftung in Geschäften und auf den Grundstücken der Ausführung von Schweißarbeiten in übereinstimmung mit den «Hygienischen Vorschriften beim Schweißen, Schweißen und schneiden von Metallen» N 1009 des Gesundheitsministeriums der UdSSR, wählen die erforderlichen Geräte lokale Belüftung im Einklang mit der normativ-technischen Dokumentation zur Projektierung von lokalen Abluftventilatoren Geräte zur Ausrüstung für das Schweißen und schneiden von Metallen, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge, oder Brenner, die das Gerät für die Absaugung aus der Schweißzone von Schadstoffen, sowie der Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung Atmungsorgane (СИЗОД).

2A.10. Die erforderliche Qualität der Luft im Arbeitsbereich des Schweißers abhängig von der Höhe der Kontamination wird durch die Anwendung общеобменной Belüftung, lokale Saug-oder gasbrenner mit integrierter Entgasung für Atemschutz entsprechend der normativ-technischen Dokumentation zum Einsatz СИЗОД. Dabei СИЗОД müssen unbedingt GOST 12.4.034−85.

2A.11. Zum Schutz der Arbeiter vor Strahlung Lichtbogen im sichtbaren, ultravioletten und infraroten Bereich angewendet werden müssen Schienbeinschoner Schweißer nach GOST 12.4.035−78 mit schützenden angemessene Schutzbrillen tragen, die OSTINDIEN 21−6. Mittel zum Schutz gegen thermische (Infrarot -) Strahlung müssen den Anforderungen der GOST 12.4.123−83.

2A.12. Arbeitskleidung für Schweißer muss sicher schützen Sie vor Spritzern von geschmolzenem Metall, Feuchtigkeit, schädlichen Strahlungen und anderen Faktoren der Arbeitsumwelt und den Anforderungen der normativ-technischen Dokumentation.

2A.13. Bei Schweißarbeiten beachten Sie die Anforderungen der GOST 12.1.004−91 und die Regeln der technischen Ausbeutung der Elektroanlagen der Konsumenten-und Arbeitssicherheit beim Betrieb von elektrischen Verbrauchern, genehmigt Главгосэнергонадзором der UdSSR, typisierten Regeln der Feuersicherheit für Industrieunternehmen, genehmigte das Innenministerium der UdSSR, sowie die Anforderungen der Elektro — und Brandschutz-GOST vorgesehenen 12.1.019−79.

2A.14. Organisation Jobs Schweißer muss den Anforderungen der GOST 12.2.032−78 und GOST 12.2.033−78, und die verwendete Ausrüstung und Werkzeug — erfüllen die Anforderungen der GOST 22269−76, GOST 22613−77 und GOST 22614−77.

2A.15. Zum Schutz vor Verschmutzung von atmosphärischer Luft Schadstoffe, Nebenprodukte bei Schweissarbeiten, müssen Maßnahmen im Einklang mit den Anforderungen der GOST 17.2.3.02−78, «Methodik der Berechnung der Konzentrationen in der Umgebungsluft von Schadstoffen in Emissionen von Unternehmen» unm goskomgidromet UdSSR und anderen normativ-technischen Dokumentation, genehmigt in der festgelegten Reihenfolge.

2A.16. Entsorgung der Schadstoffe erfolgt in übereinstimmung mit den Anforderungen der Hygienebestimmungen N 3183 des Gesundheitsministeriums der UdSSR zur Regelung der Akkumulation, Transport, Entsorgung toxischer Industrieabfälle, und Gesundheitsvorschriften N 3209 des Gesundheitsministeriums der UdSSR, die einen Grenzwert für die Anzahl der Akkumulation von toxischen Industrieabfällen auf dem Territorium des Unternehmens (Organisation).

Kap. 2A. (Zusätzlich eingeführt, Bearb. N 1).